Der Mensch als Träger von Risiken
Einleitung
Das Leben ist von Natur aus mit einer Vielzahl von Risiken durchzogen und wir Menschen sind diesen Risiken ausgesetzt.
Eine der grundlegenden Herausforderungen, mit denen Menschen konfrontiert sind ist die Unsicherheit der Zukunft. Berufliche Risiken wie Arbeitsplatzverluste, technologischer Wandel und wirtschaftliche Schwankungen können erhebliche Auswirkungen auf das individuelle Wohlbefinden haben. Ein Mittel zur Risikovermeidung besteht z. B. darin, in eine umfassende Bildung zu investieren und sich kontinuierlich weiterzubilden, um flexibel auf sich ändernde Marktanforderungen reagieren zu können.
Die finanzielle Unsicherheit ist ein weiteres bedeutendes Risiko in unserem Leben. Die Bildung eines finanziellen Sicherheitsnetzes, das aus Ersparnissen und sinnvollen Anlagen besteht, kann dazu beitragen, finanzielle Risiken zu überwinden.
Gesundheitliche und soziale Risiken sind ebenfalls präsent. Präventive Massnahmen wie eine ausgewogene Ernährung und körperliche Aktivität können dazu beitragen, das Risiko von Krankheiten zu verringern. Soziale Risiken wie Beziehungsprobleme oder Konflikte können ebenfalls negative Folgen haben.
1 Welchen Risiken sind wir ausgesetzt?
Die Risiken, denen Menschen im Laufe ihres Lebens ausgesetzt sind, variieren selbstverständlich. Nachfolgend sind einige mögliche Risiken aufgelistet.
Risiken von der Geburt bis ins Jugendalter
Im Jugendalter bestehen gesundheitliche Risiken verursacht durch Krankheiten oder Unfälle. Es bestehen zudem auch soziale Risiken wie z. B. die Bildungsungleichheit.
Risiken vom Jugend- bis ins Erwachsenenalter
In dieser Zeitperiode bestehen gesundheitliche Risiken, die durch Krankheiten oder Unfälle verursacht werden, aber auch durch ein ausgeprägteres Risikoverhalten in Bezug auf Rauchen und Alkoholkonsum oder in der Freizeit. Zudem kann z. B. Stress zu psychischen Gesundheitsproblemen führen.
Bildungs- und berufliche Risiken verstärken sich durch mögliche Bildungsbarrieren sowie Herausforderungen bei der Berufswahl. Nach Abschluss der Berufs- oder Mittelschule und dem Eintritt ins Erwerbsleben können wirtschaftliche Schwankungen Einflüsse auf die Arbeitsplatzsicherheit sowie auf die Geschäftstätigkeit von Unternehmen haben.
Zudem bestehen auch im Freizeitverhalten verschiedene Risiken, wie z. B. bei Sportaktivitäten (Unfälle), im Alltag oder auf Reisen (Diebstahl, Sachbeschädigung etc.).
Risiken im Erwachsenenalter
Die Einflüsse wirtschaftlicher Schwankungen, Reorganisationen in Unternehmen oder andere Gründe können einen Arbeitsplatzverlust oder eine berufliche Umorientierung zur Folge haben. In diesem Alter sind die meisten Personen finanziell eigenständig und damit finanziellen Unsicherheiten sowie auch einer möglichen Verschuldung ausgesetzt. Bei einer Eigentümerschaft bestehen finanzielle Risiken aufgrund von Diebstahl, Beschädigung, Wasser oder Feuer. Zudem bestehen auch gesundheitliche Risiken, die mit zunehmendem Alter auftauchen und soziale Risiken wie mögliche Beziehungsprobleme, die zu Trennungen und Scheidungen führen können, was wiederum finanzielle Nachteile nach sich ziehen kann.
Risiken im Seniorenalter
Im Seniorenalter besteht das Risiko an degenerative Erkrankungen zu erkranken oder Mobilitätsprobleme zu haben. Die gesundheitlichen Risiken steigen mit zunehmendem Alter weiter an. Im hohen Alter ist es auch möglich, pflegebedürftig zu werden und evtl. in Alters- oder Pflegeheimen umsiedeln zu müssen. Dies erhöht die finanziellen Risiken, da die finanzielle Belastung durch Kosten für Versorgung und Pflege zunehmen und durch eine mögliche unzureichende Rentenversorgung zu Altersarmut führen kann. Durch einen Todesfall können für die Nachkommen sowie überlebende Partner ebenfalls finanzielle Risiken entstehen.
Die Bewältigung dieser Risiken erfordert eine Kombination aus der Vermeidung und der Verringerung von Risiken sowie der persönlichen Vorsorge durch die Übertragung von Risiken oder Teilrisiken an staatliche Sozialsysteme und private Versicherungen. Durch staatliche Sozialsysteme und den Abschluss von privaten Versicherungen können Menschen ihre finanzielle Sicherheit stärken.
Lernkontrolle
2 Wie kann ich Risiken vermeiden, verringern oder übertragen?
Die Fähigkeit, Risiken im Leben zu managen, also zu vermeiden, zu verringern oder zu übertragen, ist eine wichtige Kompetenz. Durch eine Kombination von Risikovermeidung, Risikominderung und Risikoübertragung können Menschen ein ausgewogenes und widerstandsfähiges Leben führen, auch wenn Unsicherheiten und Herausforderungen unausweichlich sind.
2.1 Die Vermeidung und Verminderung von Risiken
Nachdem mögliche Risiken erkannt worden sind, erfordert die Vermeidung und Verminderung von Risiken proaktive Massnahmen und eine sorgfältige Planung. Nachfolgend sind einige wichtige Punkte aufgelistet.
Information und Bildung
Informieren Sie sich über potenzielle Risiken in verschiedenen Lebensbereichen. Um berufliche und finanzielle Risiken zu vermeiden und vermindern, ist eine fortlaufende Weiterbildung empfehlenswert, um auf Veränderungen und neue Herausforderungen vorbereitet zu sein.
Sicherheitsvorkehrungen
Setzen Sie geeignete Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz, zu Hause, in der Schule und bei ihren Freizeitaktivitäten um, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Dies beinhaltet auch das Tragen von Schutzausrüstungen, wenn dies angebracht ist (z. B. Strassenverkehr, Sport, Arbeitsplatz).
Finanzielle Vorsorge
Es ist wichtig, durch Sparen oder Anlegen finanzielle Reserven und Rückstellungen zu bilden, um unerwartete Ausgaben aufzufangen.
Gesunde Lebensweise und Gesundheitsvorsorge
Pflegen Sie einen gesunden Lebensstil mit regelmässiger Bewegung, ausgewogener Ernährung und ausreichendem Schlaf und vermeiden Sie riskantes Verhalten wie Rauchen, Alkoholkonsum und Drogenmissbrauch. Präventive Massnahmen und regelmässige Artbesuche können die Chance erhöhen, potenzielle Gesundheitsprobleme frühzeitig zu erkennen.
2.2 Die Übertragung von Risiken
Gewisse Risiken, die Sie nicht selbst tragen wollen, können Sie auf staatliche und private Versicherungen übertragen oder Sie müssen sich sogar aufgrund rechtlicher Grundlagen obligatorisch gegen gewisse Risiken versichern. Andere Risiken, sogenannte Bagatellrisiken (ohne Folgen für die wirtschaftliche Existenz) werden oft auch selbst getragen.
Die Übertragung von Risiken kann durch die Planung und Entwicklung von Zielen für verschiedene Lebensbereiche optimiert werden, wie z. B. Pläne für persönliche Projekte wie Reisen oder Anschaffungen, Unternehmensgründung, Familiengründung und Ruhestand. Dabei ist es ratsam, regelmässig die Lebenssituation zu analysieren und damit verbundene potenzielle Risiken zu identifizieren und den Versicherungsschutz zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.
Die staatlichen Sozialversicherungen und die privaten Versicherungen werden in obligatorische Versicherungen, deren Abschluss gesetzlich vorgeschrieben ist und nicht-obligatorische bzw. freiwillige Versicherungen unterteilt, die freiwillig abgeschlossen werden können.
2.3 Die Funktion von Versicherungen
Versicherungen sind Finanzprodukte, die entwickelt wurden, um finanzielle Risiken abzusichern. Sie bieten Schutz gegen bestimmte Risiken und helfen Einzelpersonen, Unternehmen oder Organisationen, sich vor unerwarteten finanziellen Belastungen zu schützen.
Das Prinzip der grossen Zahl besagt, dass eine grosse Anzahl von Versicherungsnehmern (die Personen oder die Unternehmen, die die Versicherung abschliessen) erforderlich ist, um das finanzielle Risiko zu teilen. Dies ermöglicht es dem Versicherer, die Schäden der wenigen Versicherungsnehmer zu decken, die tatsächlich einen Anspruch geltend machen. So findet eine Risikoübertragung bzw. -verteilung von der Einzelperson auf die Gemeinschaft statt. Es werden nur vorhersehbare Risiken versichert, unvorhersehbare Ereignisse oder absichtliches Fehlverhalten sind normalerweise nicht versicherbar.
Um einen Versicherungsschutz gegen bestimmte Risiken (z. B. Schäden am Eigentum, Haftpflichtansprüche, Krankheitskosten etc.) zu erhalten, zahlt der Versicherungsnehmer regelmässig eine Versicherungsprämie an das Versicherungsunternehmen. Diese Prämienzahlungen variieren je nach Art der Versicherung, dem Grad des Schutzes und weiteren Faktoren wie z. B. dem Alter der Versicherungsnehmer.
Die Versicherung kann ihre Prämienzahlungen entweder durch das Umlageverfahren oder das Kapitaldeckungsverfahren decken.
Das schriftliche Vertragsdokument zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen ist die Versicherungspolice. Es enthält alle Bedingungen, Deckungsbeträge, Ausschlüsse und andere wichtige Informationen.
Wenn der Versicherungsnehmer einen Anspruch geltend macht, weil ein versichertes Ereignis eingetreten ist, prüft das Versicherungsunternehmen den Anspruch und zahlt gegebenenfalls eine Entschädigung aus. Dies kann in Form von Geldzahlungen oder direkten Leistungen erfolgen, je nach Art der Versicherung.
Die Police kann Selbstbeteiligungen (einen Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst zahlen muss) und Deckungsgrenzen enthalten. Diese legen fest, bis zu welchem Betrag der Versicherer für einen Schaden aufkommt.
2.4 Rückversicherung - Die Versicherung der Versicherungen
Um sich gegen zu hohe Risiken abzusichern, schliessen Versicherungsunternehmen oft selbst Versicherungen ab, die als Rückversicherungen bekannt sind. Dies ermöglicht es ihnen, einen Teil ihrer Risiken an andere Versicherungsunternehmen weiterzugeben. Grosse Rückversicherungen sind z. B. die Allianz, die Münchener Rück oder die Swiss Re.
2.5 Arten von Versicherungen
Versicherungen können nach Versicherungsträger in private Versicherungen und staatliche Versicherungen, nach Versicherungspflicht in obligatorische und freiwillige Versicherungen sowie nach Versicherungsobjekt in Personenversicherungen, Sachversicherungen und Vermögensversicherungen unterteilt werden.
Personenversicherungen
Personenversicherungen schützen die versicherten Personen vor finanziellen Folgen im Alter, bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Unfall.
Sachversicherungen
Sachversicherungen decken Schäden, die durch Beschädigung oder den Verlust von Gegenständen entstehen.
Vermögensversicherungen
Vermögensversicherungen decken die Ansprüche von Personen, die durch den Versicherungsnehmer geschädigt worden sind.
Lernkontrolle
3. Private Versicherungen
Es gibt viele verschiedene Arten von privaten Versicherungen, die von verschiedenen Versicherungsunternehmen angeboten werden. Einige davon sind obligatorische, andere nicht obligatorische Versicherungen.
3.1 Obligatorische private Versicherungen
Obligatorische private Versicherungen sind Versicherungen, deren Abschluss gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Art von Versicherungen wird den Bürger*innen von staatlichen Vorschriften oder Gesetzen auferlegt, um bestimmte Risiken oder Situationen abzudecken. Obligatorische private Versicherungen müssen bei privaten Leistungserbringern abgeschlossen werden. Der Zwang zur Teilnahme an obligatorischen Versicherungen soll sicherstellen, dass bestimmte Risiken auf breiter Basis und solidarisch abgesichert werden, um die finanzielle Belastung des Versicherten im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen zu minimieren.
3.1.1 Krankenpflegeversicherung – die obligatorische Grundversicherung
Alle Menschen müssen im Laufe ihres Lebens einmal zum Arzt gehen. Dabei können die Kosten für medizinische Leistungen schnell sehr hoch werden. Damit die Menschen sich die Arztbesuche, Medikamente und Spital- sowie Therapiekosten auch leisten können, besteht die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Personenversicherung), die in der Schweiz im Krankenversicherungsgesetz (KVG) gesetzlich vorgeschrieben ist und die Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft regelt. Nach Geburt oder bei einem Zuzug in die Schweiz müssen Sie sich oder Eltern ihr Kind innerhalb von drei Monaten bei einer Krankenkasse (Die Krankenkasse kündigen und wechseln in der Schweiz) mit einer Beitrittserklärung anmelden und mit der obligatorischen Grundversicherung versichern lassen. Sie können dazu einen staatlich anerkannten Versicherer, eine Krankenkasse, frei wählen. Eine Krankenkasse muss neue Mitglieder*innen in jedem Fall aufnehmen und Mitglieder*innen dürfen die Krankenkasse wechseln.
Versicherungsleistungen der obligatorischen Grundversicherung
Alle Grundversicherten habe nach KGV einen Anspruch auf die gleichen Leistungen, das heisst, dass die Leistungen aller Krankenkassen in der obligatorischen Grundversicherung identisch sind. Diese Leistungen sind in den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen zwingend geregelt. Unterschiede zwischen den einzelnen Angeboten können nur im Preis der obligatorischen Grundversicherung sowie im Service bestehen.
Der umfassende Versicherungsschutz beinhaltet die vollen Heilungskosten bei Krankheit oder Unfall. Der Versicherungsschutz gegen Unfallfolgen kann sistiert werden, da Arbeitnehmer*innen, die mindestens acht Stunden bei einem Arbeitgeber arbeiten, durch die Unfallversicherung ihres Arbeitgebers automatisch gegen Unfallfolgen (Berufskrankheit und Berufsunfall sowie Nichtberufsunfall) versichert sind.
Kosten der obligatorischen Grundversicherung
Die Kosten der obligatorischen Grundversicherung bestehen aus den monatlichen Versicherungsprämien, die Sie zu bezahlen haben. Sie können zwischen fünf Franchisen (zwischen CHF 500 und CHF 2'500) wählen. Die Franchise bestimmt die Höhe der Kosten, die Sie pro Jahr selbst zu tragen haben. Wählen Sie z. B. CHF 500 bezahlen Sie die ersten Arztrechnungen bis zu CHF 500 selbst, danach übernimmt die Krankenkasse 90% der Kosten (Selbstbehalt von 10% bis maximal CHF 700 für Erwachsene / CHF 350 für Kinder)
Bei einer Franchise von CHF 500 betragen Ihre maximalen Kosten als erwachsene Person somit CHF 1'200 (CHF 500 plus CHF 700), bei einer Franchise von CHF 2'500 betragen Ihre maximalen Kosten als erwachsene Person CHF 3'200 (CHF 2'500 plus CHF 700).
Wechsel der obligatorischen Grundversicherung
Die obligatorische Grundversicherung kann unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auf das Jahresende gewechselt werden. Bei Änderung der Prämien kann die Grundversicherung unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auf den nachfolgenden Monat gewechselt werden.
Krankenkassen dürfen bei der Aufnahme neuer Mitglieder*innen keine Gesundheitsprüfung verlangen oder Gesundheitsvorbehalte geltend machen. Eine Aufnahme muss immer erfolgen. Nur bei einer Krankenkasse, die nur in einem geografisch eingeschränkten Gebiet tätig ist, können Personen von ausserhalb dieses Gebiets abgelehnt werden.
Folgen bei Nichtbezahlung der Prämien für die obligatorische Grundversicherung
Falls Personen aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten ihre Prämien für die obligatorische Grundversicherung nicht bezahlen können, bleiben sie trotzdem versichert. Der Kanton kann allerdings einen Leistungstopp aussprechen, bis die Forderungen der Krankenkasse beglichen sind, dann haben Patienten nur noch im Notfall Anspruch auf Behandlungen.
3.1.2 Unfallversicherung
In der Schweiz sind Sie als Arbeitnehmer obligatorisch berufsunfallversichert (BU). Dies deckt Unfälle während der Arbeit und Berufskrankheiten ab. Die Prämie bezahlt der Arbeitgeber. Wenn Sie mehr als acht Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber arbeiten, sind Sie über diesen auch automatisch nicht-berufsunfallversichert NBU). Und zwar innerhalb und ausserhalb Ihres Betriebs. Arbeiten Sie weniger als acht Stunden pro Woche, müssen Sie diese Unfalldeckung privat über die obligatorische Krankenversicherung abschliessen (siehe 3.1.1). Die Prämie für die NBU bezahlen normalerweise die Arbeitnehmer, der Arbeitgeber kann diese oder einen Teil davon auch freiwillig übernehmen.
3.1.3 Motorfahrzeughaftpflichtversicherung
Beim Parkieren touchieren Sie das Auto hinter Ihnen, das Resultat ist eine Beule am anderen Auto. Das kann jedem passieren. Und deshalb muss für jedes Fahrzeug in der Schweiz eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, um ein Kontrollschild für Ihr Fahrzeug zu erhalten. Die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung deckt Schäden an fremden Fahrzeugen, Personen oder Sachen, die Sie mit Ihrem Auto verursachen.
Die Versicherungsprämie hängt vom Fahrzeug und vom Schadenverlauf ab. Wenn Sie mehrere Jahre unfallfrei fahren, reduziert sich die Versicherungsprämie (Bonus), wenn Sie mehrere Schadensfälle haben, erhöht sich die Versicherungsprämie (Malus). Mit einer Bonusschutzversicherung kann ein Malus verhindert werden.
Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung sind freiwillig und decken Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug.
3.2 Nicht-obligatorische private Versicherungen
Nicht-obligatorische private Versicherungen sind Versicherungen, deren Abschluss freiwillig, also gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
3.2.1 Krankenzusatzversicherungen
Krankenzusatzversicherungen ergänzen die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung. Sie bieten zusätzliche Deckung für Leistungen, die von der Grundversicherung nicht oder nur teilweise abgedeckt werden, wie z. B. Zahnbehandlungen, Sehhilfen, alternative Heilmethoden, Vorsorgeuntersuchungen, Präventionsmassnahmen (Kostenbeiträge an Fitnessabonnements), Krankenhaus- oder ambulante Zusatzleistungen. Diese Versicherungen können individuell angepasst werden und bieten Versicherten eine bessere medizinische Versorgung und finanzielle Sicherheit bei bestimmten Gesundheitskosten. Krankenkassen führen vor der Aufnahme in der Regel eine Gesundheitsprüfung durch und dürfen Patienten auch ablehnen.
3.2.2 Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung soll die Hinterbliebenen bzw. die Begünstigten vor negativen finanziellen Folgen schützen oder auch Zahlungen beim Eintritt von gewissen Ereignissen auslösen. Es können die folgenden Lebensversicherungen unterschieden werden:
Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung bietet ausschliesslich Todesfallleistungen. Sie dient in erster Linie dazu, eine finanzielle Sicherheit für Hinterbliebene oder Begünstigte zu gewährleisten.
Rentenversicherung
Die Rentenversicherung zahlt nach einem festgelegten Zeitpunkt oder bei Eintritt bestimmter Ereignisse (z. B. Renteneintritt) regelmässige Rentenzahlungen aus.
Kapitallebensversicherung
Sie ist eine Mischung aus Lebensversicherung und Kapitalanlage und beinhaltet eine Todesfallleistung und eine Spar- oder Anlagekomponente.
3.2.3 Private Vorsorge in der Säule 3a und 3b
Die private Vorsorge ist in die Säule 3a und die Säule 3b aufgeteilt. In der Säule 3a können Sie individuell Geld auf speziellen Sparkonten ansparen oder in Anlagevarianten investieren, um ihre Altersvorsorge zu ergänzen. Die Beiträge sind 2024 auf CHF 7'056 pro Person mit Pensionskasse bzw. CHF 35'280 für Personen ohne Pensionskasse (alternativ 20% des Nettoeinkommens) limitiert. Sie sind aber steuerlich begünstigt, indem sie in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Die Säule 3b bietet Ihnen mehr Flexibilität. Hier können Sie individuelle Spar- und Anlageprodukte nutzen, um zusätzliches Kapital für die Altersvorsorge anzusammeln. Diese Beiträge sind steuerlich nicht begünstigt.
3.2.4 Teilkaskoversicherung für Fahrzeuge
Die freiwillige Teilkaskoversicherung für Fahrzeuglenker*innen deckt Schäden am eigenen Fahrzeug, die nicht von einem anderen Fahrzeug und auch nicht selbstverschuldet verursacht wurden. Gedeckte Schäden sind z. B. Marderschäden, Diebstahl, Hagelschäden, Vandalismus am Fahrzeug, Feuerschäden oder Parkschäden.
3.2.5 Vollkaskoversicherung für Fahrzeuge
Die freiwillige Vollkaskoversicherung für Fahrzeuglenker*innen deckt selbstverursachte Schäden am eigenen Fahrzeug ab, z. B. wenn bei einem selbstverschuldeten Unfall das eigene Fahrzeug beschädigt wird. Der Schaden am anderen Fahrzeug wird durch die Motorhaftpflichtversicherung übernommen.
3.2.6 Hausratversicherung
Wenn bei einem Sturm z. B. Wasser durch ein offenes Fenster in Ihre Wohnung oder Ihr Haus gelangt und Gegenstände beschädigt, dann übernimmt die Hausratsversicherung den finanziellen Schaden. Sie deckt normalerweise Feuer- und Elementarschäden sowie Diebstahl und weitere Schäden an Ihrem Hab und Gut.
In den meisten Kantonen ist sie freiwillig; in einigen Kantonen jedoch obligatorisch. So etwa in den Kantonen Nidwalden und Waadt, wo Sie eine Versicherung gegen Feuer- und Elementarschäden bei der kantonalen Feuerversicherung abschliessen müssen.
3.2.7 Privathaftpflichtversicherung
Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn Sie Dritten unbeabsichtigt Schaden zufügen. Sie deckt typischerweise Sach- und Personenschäden sowie Vermögensschäden ab. Z. B. Schadensersatzforderungen bei Unfällen zu Hause, in der Freizeit oder im Strassenverkehr, die aus einer Verschuldenshaftung nach Art 41 OR entstanden sind. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Schadensersatzansprüche, Anwalts- und Gerichtskosten.
3.2.8 Transport-, Gepäck- und Annullationsversicherung
Diese Versicherung beinhaltet drei einzelne Versicherungen. Die Transportversicherung schützt persönliche Gegenstände während des Transports vor Verlust, Beschädigung oder Diebstahl. Die Gepäckversicherung schützt das Gepäck, gleich wie die Transportversicherung, sowohl auf Flügen als auch auf anderen Transportmitteln wie Zügen oder Schiffen. Die Annullationsversicherung erstattet die Kosten für Reisen oder Reiseleistungen, wenn eine Reise aufgrund unvorhergesehener Ereignisse wie Krankheit, Unfall oder Todesfall storniert oder abgebrochen werden muss. Diese drei Versicherungen können oft in einem Packet abgeschlossen werden.
3.2.9 Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen. Sie deckt in der Regel Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten sowie andere Ausgaben im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten ab. Rechtsschutzversicherungen können verschiedene Bereiche abdecken, wie z. B. das Verkehrsrecht, das Arbeitsrecht, das Mietrecht, das Strafrecht oder das Medizinrecht. Sie bietet Ihnen finanzielle Sicherheit und Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten, unabhängig davon, ob sie Kläger*in sind oder beklagt werden.
Lernkontrolle
4. Obligatorische staatliche Versicherungen
Die folgenden Versicherungen sind in der Schweiz obligatorische staatliche Versicherungen.
4.1 Alters- und Hinterlassenenversicherung
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Leistungen und Finanzierung der AHV (admin.ch) ist eine staatliche Sozialversicherung, die die erste Säule des schweizerischen Altersvorsorgesystems bildet. Gegründet 1948, ist die AHV darauf ausgerichtet, den Lebensstandard von Rentner*innen zu sichern und Hinterbliebene zu unterstützen. Die Finanzierung erfolgt grösstenteils durch Beiträge von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgebern mit prozentualen Beiträgen des Lohnes der Arbeitnehmer*innen. Den Arbeitnehmer*innen werden die Beiträge direkt vom Bruttolohn abgezogen und die Arbeitgeber bezahlen die Beiträge zusätzlich zum Bruttolohn ihrer Arbeitnehmer*innen. So erhält der Staat den Arbeitnehmerbeitrag sowie den Arbeitgeberbeitrag. Zudem finanziert der Bund ca. 20% der AHV durch Steuereinahmen für Tabak und Alkohol sowie einem Prozent der Mehrwertsteuer.
Die AHV basiert auf dem Umlageverfahren und bietet Rentenleistungen für Versicherte, die das gesetzliche Rentenalter erreichen, sowie Hinterlassenenleistungen für Witwen und Waisen. Die Höhe der Renten basieren auf den während des Erwerbslebens eingezahlten Beiträgen. Um Anspruch auf eine volle Rente zu haben, müssen alle Beitragsjahre vollständig abgedeckt sein, ansonsten wird die Rente gekürzt. Die Höhe der Renten hängt vom durchschnittlich erzielten Erwerbseinkommen, dem Durchschnitt der Erziehungsgutschriften (Gutschriften für Kinder bis 16 Jahre) und allenfalls der Betreuungsgutschriften (Betreuung von pflegebedürftigen Verwandten) ab. Die Vollrenten sind durch ein Minimum und durch ein Maximum begrenzt, dabei ist die Maximalrente doppelt so hoch wie die Minimalrente.
4.2 Invalidenversicherung
Die Invalidenversicherung (IV) ist eine staatliche Sozialversicherung, die Menschen mit dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen unterstützt und basiert auf dem Umlageverfahren. Die IV bietet finanzielle Leistungen, Rehabilitation und berufliche Integration (Umschulung, Kapitalhilfe, Hilfsmittel, Berufsberatung etc.) für Versicherte, die aufgrund von Krankheit oder Unfall erwerbsunfähig werden. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge der Arbeitnehmer*innen, Arbeitgeber und des Staates. Um Anspruch auf Leistungen zu haben, müssen Versicherte eine medizinische Begutachtung durchlaufen. Die IV spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherung des Lebensunterhalts und der Wiedereingliederung von Menschen mit dauerhaften Gesundheitsproblemen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt.
4.3 Erwerbsersatzordnung
Die Erwerbsersatzordnung (EO) gewährt finanzielle Leistungen (Lohnausgleich) an Personen, die für eine gewisse Zeit aufgrund von Militärdienst, Zivilschutz oder Mutterschaft nicht erwerbstätig sein können und basiert auf dem Umlageverfahren. Die EO deckt Einkommensausfälle während dieser Zeiten ab und trägt zur Aufrechterhaltung der finanziellen Stabilität bei. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgebern.
4.4 Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist eine Sozialversicherung, die Arbeitnehmer*innen finanzielle Unterstützung bietet, wenn sie unverschuldet arbeitslos werden und basiert auf dem Umlageverfahren. Die ALV soll den Lebensstandard der Betroffenen während der Arbeitssuche aufrechterhalten, indem sie 70-80% des versicherten Verdienstes an die Arbeitnehmer*innen ausbezahlt. Die Arbeitnehmer*innen (direkter Abzug vom Lohn) bezahlen gemeinsam mit den Arbeitgebern die Beiträge in die ALV ein. Um Leistungen (Taggelder) zu erhalten, müssen Arbeitslose verschiedene Bedingungen erfüllen, z. B. eine bestimmte Beitragszeit und die Meldung bei der regionalen Arbeitsvermittlungsstelle (RAV). Die ALV gewährt für eine bestimmte Anzahl von Tagen (abhängig von der Beitragszeit) Geldleistungen, um den Grundbedarf zu decken. Darüber hinaus fördert sie die berufliche Wiedereingliederung durch Beratung und Weiterbildungsmassnahmen wie z.B. Weiterbildungen und Umschulungen.
4.5 Berufliche Vorsorge (BVG)
Die berufliche Vorsorge, in der Schweiz auch als 2. Säule bekannt, ist durch das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt. Die berufliche Vorsorge ist für erwerbstätige Personen ab dem 17. Altersjahr obligatorisch, die ein bestimmtes Einkommen erreichen (der sogenannte BVG-Mindestbetrag). Ab 25 Jahren wird für die Altersrente gespart, wobei die berufliche Vorsorge auf dem Kapitaldeckungsverfahren basiert. Dabei werden folgende Leistungen versichert:
Die Beiträge zur beruflichen Vorsorge werden von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgebern gemeinsam geleistet. Die Gelder der beruflichen Vorsorge werden von Pensionskassen verwaltet. Die Pensionskassen legen die Gelder am Finanzmarkt an, um Erträge zu erzielen, da sie verpflichtet sind, gemäss einem Umwandlungssatz jährliche Renten zu bezahlen. Alternativ zu Rentenleistungen können sich die Versicherten auch für die Auszahlung der beruflichen Vorsorge als Kapitalleistung zu Beginn der Pensionierung entscheiden.
4.6 Kantonale Gebäudeversicherung
In der Schweiz ist die Gebäudeversicherung (Sachversicherung) auf kantonaler Ebene organisiert, was bedeutet, dass jeder Kanton seine eigene kantonale Gebäudeversicherung hat.
Die kantonale Gebäudeversicherung bietet in der Regel Schutz gegen Schäden durch Feuer, Elementarereignisse wie Sturm oder Hochwasser sowie weitere Risiken. Sie erstreckt sich oft auf Wohngebäude, landwirtschaftliche Bauten und manchmal auch auf gewerbliche Immobilien.
Die Prämien für die Gebäudeversicherung werden normalerweise auf Basis des Wertes der versicherten Gebäude und anderer Risikofaktoren berechnet. Die genauen Kriterien können zwischen den Kantonen variieren. Im Falle eines Schadens kümmert sich die Gebäudeversicherung um die Schadensregulierung und Entschädigungszahlungen an die Versicherungsnehmer.
Lernkontrolle
5. Die Altersvorsorge in der Schweiz
Die Altersvorsorge in der Schweiz basiert auf einem Drei-Säulen-System, das dazu dient, den Lebensstandard der Bevölkerung im Alter zu sichern.
5.1 Erste Säule: Staatliche Vorsorge (obligatorisch)
Die erste Säule ist die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Sie stellt die Grundversorgung für die Schweizer Bevölkerung dar. Die Leistungen der AHV werden als Renten an die Versicherten ausbezahlt, wenn sie das Rentenalter erreichen. Zudem bezahlt sie auch Witwenrenten und Ergänzungsleistungen (EL). Die erste Säule beinhaltet auch die IV (Invalidenrenten) und die EO (Erwerbsersatzordnung). Mit diesen Leistungen sollen die Grundbedürfnisse der Menschen gesichert werden.
5.2 Zweite Säule: Berufliche Vorsorge (obligatorisch)
Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge, auch als Pensionskasse bekannt (BVG). Die berufliche Vorsorge ist obligatorisch für alle erwerbstätigen Personen, die ein bestimmtes Einkommen erreichen. Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber zahlen gemeinsam Beiträge in die Pensionskasse ein. Die Pensionskasse zahlt Rentenleistungen aus, wenn die versicherte Person das Rentenalter erreicht oder wenn sie aus gesundheitlichen Gründen erwerbsunfähig wird. Mit diesen Geldern sollen die Menschen den gewohnten Lebensstandard fortsetzen können.
5.3 Dritte Säule: Private Vorsorge (Säule 3a und 3b; freiwillig)
Die dritte Säule umfasst die private Vorsorge, die in die Säule 3a und die Säule 3b aufgeteilt ist.
Säule 3a (gebundene Vorsorge)
Personen sparen individuell Geld auf speziellen Sparkonten oder Anlagen an, um ihre Altersvorsorge zu ergänzen. Diese Beiträge sind steuerlich begünstigt.
Säule 3b (freie Vorsorge)
Die freie Vorsorge bietet den Personen mehr Flexibilität. Hier können individuelle Spar- und Anlageprodukte genutzt werden, um zusätzliches Kapital für die Altersvorsorge anzusammeln. Diese Beiträge sind nicht steuerlich begünstigt.
Das zusätzliche Sparen bzw. Anlegen in der 3. Säule ermöglicht es, im Pensionsalter individuelle Wünsche zu ermöglichen.
Lernkontrolle